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Beitragssätze AHV/IV/EO/ALV

Versicherung Für Angestellte in % des Erwerbseinkommens
  Arbeitnehmer Arbeitgeber Total
AHV * 4,35 4,35 8,70
IV * 0,70 0,70 1,40
EO * 0,25 0,25 0,50
ALV bis CHF 148’200 1,10 1,10 2,20
  Total 6,4% Total 6,4% Total 12,8%
FZ * 0,00 unterschiedlicher Beitragssatz je nach Kanton und Familienausgleichskasse
Verwaltung   max. 5% der Beiträge (ohne ALV)

* ab 18 bis zur ordentlichen Pensionierung / für erwerbstätige AltersrentnerInnen gilt eine Freigrenze bis CHF 16 800/Jahr resp. CHF 1 400/Monat.

Ein Verzicht auf die Bezahlung der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge ist möglich, wenn es sich um geringfügige Löhne (unter CHF 2300 pro Jahr) handelt. Der Arbeitnehmer muss mit der Nichtentrichtung des Beitrages einverstanden sein.

Dieser Verzicht bei geringfügigen Löhnen gilt nicht für Personen, die

  • in einem Privathaushalt (beitragsfrei bleiben aber Löhne bis zu CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber an Jugendliche bis 25 Jahre) oder
  • von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen, sowie von Schulen im künstlerischen Bereich entlöhnt werden

 

Versicherung Für Angestellte in % des Erwerbseinkommens Für Nichterwerbstätige
In Franken pro Jahr
    Minimum Maximum
AHV * 8,10          CHF  422  
IV * 1.40          CHF    67  
EO * 0,50          CHF    25  
ALV bis CHF 148’200 Total 10%
Total CHF  514 Total CHF  25 700
FZ * ortsabhängig ortsabhängig  
Verwaltung Max. 5% der Beiträge
Max. 5% der Beiträge
  Für Einkommen unter
CHF 58 800 reduziert sich der Beitragssatz
Berechnet auf Grund des Renteneinkommens und des reduziert sich der Beitragssatz Vermögens