,

Leistungen bei Erwerbsausfall

Versicherung
Leistungen bei kurzfristigem Erwerbsausfall
Leistungen bei langfristigem Erwerbsausfall
IV Zivilstandsunabhängiges Taggeld während der  Eingliederungsphase, das aus einer Grundentschädigung besteht, auf die alle Versicherten über Alter 18 Anspruch haben, sowie einem Kindergeld für Versicherte mit Kindern (2% des max.  Taggeldbetrages nach UVG). ). Bei Krankheit begrenzte Fortzahlung. Falls die Eingliederung nicht zum (vollen) Erfolg führt, frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab dem  Zeitpunkt nach Einreichung der Anmeldung  Rentenleistungen. Entsprechend dem Grad der  Erwerbsunfähigkeit besteht Anspruch auf eine stufenlose IV- ente. Zusatzentschädigung bei «Hilflosigkeit» entsprechend dem Grad der Behinderung.
EL Kein Anspruch
Leistungen individuell je nach Bedarf und wirtschaftlichen Verhältnissen, jedoch nach oben begrenzt (je nach Kanton).

Voraussetzungen:

  • Eine Rente der AHV oder IV, eine Hilflosenentschädigung der IV nach Vollendung des 18. Altersjahres oder
  • ein IV-Taggeld während mindestens 6 Monaten.
  • Wohnsitz CH
  • Bürger der CH, EU/EFTA oder Ausländer mit 10 Jahren Wohnsitz in der Schweiz.

Bei Flüchtlingen und Staatenlosen beträgt die Frist 5 Jahre.

ALV
70% bzw. 80% des versicherten Lohnes. Wartefrist abhängig vom versicherten Verdienst und Unterhaltspflicht gegenüber Kindern. Zwischen 0 bis 20 Tage.
 
Anspruch auf Taggelder während 30 Kalendertagen. Falls mehrmals krank: Anspruch auf maximal 44 Taggelder.
 BVG Mindestleistungen
Kein Anspruch Invalidenrente nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit, resp. nach Erschöpfen der Lohnersatzzahlungen (z.B. KKT), Rentenstufen wie IV.
Massgebend für die berufliche Vorsorge ist das Reglement der betrieblichen Vorsorgeeinrichtung. Es sieht für die Versicherten meist bessere Lösungen vor.
 
UV Taggeld 80% des Lohnes ab 3. Tag nach dem Unfall, bis Erreichen der vollen Arbeitsfähig keit oder bis keine höhere Arbeitsfähigkeit mehr erreicht werden kann. Falls keine (volle) Eingliederung möglich ist, abgestufte Renten. Bei voller Invalidität 80% des Lohnes. Bei  Teilinvalidität entsprechende Kürzung.
MV Taggeld 80% des Lohnes ab 1. Tag. Bei voller Invalidität: Rente 80% des Lohnes.
Bei teilweiser Invalidität entsprechende Kürzung.
KV Obligatorium Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste des Wohnkantons oder Standortkantons aufgeführt ist (sogenannte Listenspitäler), Reha-Kliniken und Pflegeheimen sowie ambulante Behandlungen durch Ärzte, Apotheker, Chiropraktoren, Physiotherapeuten, Spitex-Dienste usw. Kein gesetzlicher Anspruch auf Taggelder.
Krankentaggeld Taggeld aufgrund des ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeitsgrades: in der Regel 80% des vereinbarten Lohnes. Vertragliche Abmachungen berücksichtigen!