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Leistungen bei Erwerbsausfall
Versicherung |
Leistungen bei kurzfristigem Erwerbsausfall |
Leistungen bei langfristigem Erwerbsausfall |
IV | Zivilstandsunabhängiges Taggeld während der Eingliederungsphase, das aus einer Grundentschädigung besteht, auf die alle Versicherten über Alter 18 Anspruch haben, sowie einem Kindergeld für Versicherte mit Kindern (2% des max. Taggeldbetrages nach UVG). ). Bei Krankheit begrenzte Fortzahlung. | Falls die Eingliederung nicht zum (vollen) Erfolg führt, frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt nach Einreichung der Anmeldung Rentenleistungen. Entsprechend dem Grad der Erwerbsunfähigkeit besteht Anspruch auf eine stufenlose IV- ente. Zusatzentschädigung bei «Hilflosigkeit» entsprechend dem Grad der Behinderung. |
EL | Kein Anspruch |
Leistungen individuell je nach Bedarf und wirtschaftlichen Verhältnissen, jedoch nach oben begrenzt (je nach Kanton).
Voraussetzungen:
Bei Flüchtlingen und Staatenlosen beträgt die Frist 5 Jahre. |
ALV |
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BVG Mindestleistungen |
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UV | Taggeld 80% des Lohnes ab 3. Tag nach dem Unfall, bis Erreichen der vollen Arbeitsfähig keit oder bis keine höhere Arbeitsfähigkeit mehr erreicht werden kann. | Falls keine (volle) Eingliederung möglich ist, abgestufte Renten. Bei voller Invalidität 80% des Lohnes. Bei Teilinvalidität entsprechende Kürzung. |
MV | Taggeld 80% des Lohnes ab 1. Tag. | Bei voller Invalidität: Rente 80% des Lohnes. Bei teilweiser Invalidität entsprechende Kürzung. |
KV Obligatorium | Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste des Wohnkantons oder Standortkantons aufgeführt ist (sogenannte Listenspitäler), Reha-Kliniken und Pflegeheimen sowie ambulante Behandlungen durch Ärzte, Apotheker, Chiropraktoren, Physiotherapeuten, Spitex-Dienste usw. Kein gesetzlicher Anspruch auf Taggelder. | |
Krankentaggeld | Taggeld aufgrund des ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeitsgrades: in der Regel 80% des vereinbarten Lohnes. Vertragliche Abmachungen berücksichtigen! |