,

Alters- und Hinterlassenenleistungen

Versicherung Finanzierung Hinterlassenenleistungen
AHV / IV / EO Mindestrente bei vollen Beitragsjahren CHF 14 700 / Jahr
Maximalrente CHF 29 400 / Jahr.

Ehepaare erhalten zusammen höchstens 150% der Maximalrente. Kinderrenten 40% der Altersrente. Bedingungen wie für Waisenrenten. Teilrenten bei fehlenden Beitragsjahren.
Witwen- und Witwerrenten - sofern die Voraussetzungen
erfüllt sind - 80% der einfachen Altersrente. Geschiedene
Frauen können ebenfalls Anspruch auf Leistungen haben.
Waisenrenten 40%. Sie werden bis Alter 18 (bei Ausbil-
dung 25) entrichtet.
EL Leistungen individuell je nach Bedürfnissen und wirtschaftlichen Verhältnissen, jedoch nach oben begrenzt.
BVG
Gesetzliches Leistungsziel

 
Ziel: zusammen mit der AHV eine Mindest-Altersrente von 60% des Lohnes. Ziel: zusammen mit den Leistungen der AHV Mindest-Witwen / Witwerrenten von 36% und Waisenrente von je 12% des AHV-Lohnes.
Massgebend für die berufliche Vorsorge ist das Reglement der betrieblichen Vorsorgeeinrichtung. Es sieht für die Versicherten meist bessere Leistungen vor.
UV Überprüfung und ggf. Kürzung der bestehenden Renten im AHV-Alter, um Überversicherung zu verhindern. 1. Rente für überlebenden Ehegatten 40% oder Abfindung

2. Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrente 15% bzw. 25% Total max. 70%

3. Rente für geschiedene Ehegatten: max. 20%

Total aller Renten: max. 90% des Lohnes.
Eingetragene Partnerschaften sind den Ehegatten Gleichgestellt.

MV Im Alter werden die bisherigen Invalidenrenten der MV halbiert und als Altersrente ausgerichtet. 1. Rente für überlebenden Ehegatten: 40%, Geschiedene Ehegatten: max. 20%.

2. Rente für überlebende Kinder:
Vollwaisen 25%
Halbwaisen 15%
Total der Renten: max. 100%

Bestattungsentschädigung:
CHF 15 950

Eingetragene Partnerschaften sind den Ehegatten Gleichgestellt.