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Alters- und Hinterlassenenleistungen
Versicherung | Finanzierung | Hinterlassenenleistungen |
AHV / IV / EO | Mindestrente bei vollen Beitragsjahren CHF 14 700 / Jahr Maximalrente CHF 29 400 / Jahr. Ehepaare erhalten zusammen höchstens 150% der Maximalrente. Kinderrenten 40% der Altersrente. Bedingungen wie für Waisenrenten. Teilrenten bei fehlenden Beitragsjahren. |
Witwen- und Witwerrenten - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - 80% der einfachen Altersrente. Geschiedene Frauen können ebenfalls Anspruch auf Leistungen haben. Waisenrenten 40%. Sie werden bis Alter 18 (bei Ausbil- dung 25) entrichtet. |
EL | Leistungen individuell je nach Bedürfnissen und wirtschaftlichen Verhältnissen, jedoch nach oben begrenzt. | |
BVG Gesetzliches Leistungsziel |
Ziel: zusammen mit der AHV eine Mindest-Altersrente von 60% des Lohnes. | Ziel: zusammen mit den Leistungen der AHV Mindest-Witwen / Witwerrenten von 36% und Waisenrente von je 12% des AHV-Lohnes. |
Massgebend für die berufliche Vorsorge ist das Reglement der betrieblichen Vorsorgeeinrichtung. Es sieht für die Versicherten meist bessere Leistungen vor. | ||
UV | Überprüfung und ggf. Kürzung der bestehenden Renten im AHV-Alter, um Überversicherung zu verhindern. | 1. Rente für überlebenden Ehegatten 40% oder Abfindung 2. Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrente 15% bzw. 25% Total max. 70% 3. Rente für geschiedene Ehegatten: max. 20% Total aller Renten: max. 90% des Lohnes. Eingetragene Partnerschaften sind den Ehegatten Gleichgestellt. |
MV | Im Alter werden die bisherigen Invalidenrenten der MV halbiert und als Altersrente ausgerichtet. | 1. Rente für überlebenden Ehegatten: 40%, Geschiedene Ehegatten: max. 20%. 2. Rente für überlebende Kinder: Vollwaisen 25% Halbwaisen 15% Total der Renten: max. 100% Bestattungsentschädigung: CHF 15 950 Eingetragene Partnerschaften sind den Ehegatten Gleichgestellt. |