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Finanzierung

Versicherung Finanzierung
AHV / IV / EO 1. Alle Erwerbstätigen ab 18 Jahren sind beitragspflichtig:
Unselbständige: 10.6% (AHV 8,7% / IV 1,4% / EO 0,5%)
Selbständige: max. 10% (AHV 8.1% / IV 1.4% / EO 0.5%), sinkende Beitragsskala

2. Nichterwerbstätige bis zum AHV-Alter je nach Vermögen und Renteneinkommen min. CHF 514, max. CHF 25 700 / Jahr. Wenn der Ehepartner den doppelten Mindestbetrag (aktuell CHF 1 028) leistet, entfallen u.U. eigene Beiträge.

3. Nebenerwerb ist auch beitragspflichtig. Bei entlöhnten Tätigkeiten in Privathaushalten oder von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen, sowie von Schulen im künstlerischen Bereich müssen immer die AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge bezahlt werden. Für alle anderen entlöhnten Tätigkeiten gelten die Bestimmungen der Geringfügigkeit (Lohnzahlungen von max. jährlich CHF 2 300 pro Arbeitgeber).

4. Erwerbstätige im AHV-Alter sind ebenfalls beitragspflichtig.
Freibetrag CHF 16 800 / Jahr resp. CHF 1 400 / Monat
EL Die Finanzierung erfolgt durch Steuergelder.
BV Einzige Vorschrift: Der Arbeitgeber muss mindestens ebenso viel leisten wie alle seine ArbeitnehmerInnen zusammen. Massgebend für die berufliche Vorsorge ist das Reglement der betrieblichen Vorsorgeeinrichtung.
ALV Bis zur Lohngrenze von CHF 148 200 / Jahr 2,2%.

Solidaritätsbeitrag von 1% für Löhne ab CHF 148 201 fällt ab dem 01.01.2023 weg.
UV Die Betriebe werden nach ihrer individuellen Risikosituation (Betriebsart, Schadenverlauf, usw.) belastet. Die NBU-Prämie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch allein vom Versicherten getragen werden. Die BU-Prämie muss vom Arbeitgeber getragen werden. Zusatzversicherungen werden je nach Betrieb unterschiedlich finanziert
MV Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Bund, daher durch Steuern.
KV Obligatorium Prämien pro Person, unabhängig von Einkommen und Vermögen (sogenannte Kopfprämien), welche kantonal und regional abgestuft sind. 3 Prämiengruppen je nach Alter (bis 18 Jahre, 19 -25, über 25). Bund und Kantone leisten Zuschüsse im Bedarfsfall, sogenannte individuelle Prämienverbilligungen (IPV), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Prämie unterschiedlich hoch je nach Krankenversicherung und Region sowie gewählter Franchise. Möglichkeit individueller Zusatzversicherung.
Krankentaggeld Die Prämiensätze sind sehr unterschiedlich. Bei einer individuellen Krankentaggeldversicherung sollte die Mitversicherung der Kinder-, Ausbildungs- und Familienzulagen unbedingt beachtet werden. Bei Kollektivverträgen beim Arbeitgeber beteiligt sich dieser in der Regel mit mindestens 50% an den Prämien.