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Obligatorisch versicherte Personen und Lohn
Versicherung | Obligatorisch versicherte Personen | Versicherter Lohn |
AHV/IV | Alle in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehenden oder festen Wohnsitz aufweisenden Personen. | AHV-Lohn Maximal rentenbildendes Erwerbseinkommen = CHF 88 200 |
EL | Bedarfsleistungen mit Rechtsanspruch. Voraussetzungen: zivilrechtlicher Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz und Bezug einer AHV/IV-Rente oder nach Vollendung des 18. Altersjahres einer Hilflosenentschädigung der IV oder eines IV-Taggeldes (über 6 Monate). Bei Ausländern gibt es spezielle Regelungen. | |
ALV | Alle AHV-Versicherten im Angestelltenverhältnis, sowie bestimmte von der Beitragspflicht befreite Personen. | Minimum CHF 6 000 (Heimarbeit) CHF 3 600 Maximum CHF 148 200 |
BVG Mindestleistung | Erwerbstätige,die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als CHF 22 050 beziehen, unterstehen ab dem 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität und ab 1.1. nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für die Altersvorsorge der obligatorischen beruflichen Vorsorge. |
AHV-Lohn im Maximum CHF 88 200 Abzüglich Koordinationsabzug von CHF 25 725, mindestens CHF 3 675 |
Massgebend für die berufliche Vorsorge ist das Reglement der betrieblichen Vorsorgeeinrichtung. Es sieht für die Versicherten meist bessere Leistungen vor. | ||
UV | Alle Erwerbstätigen in der Schweiz. Bei weniger als acht Arbeitsstunden pro Woche Deckung nur gegen Berufsunfälle (inkl. Arbeitsweg). Arbeitslose Personen mit Anspruch auf Taggelder der ALV. Viele Betriebe kennen UVG-Zusatzversicherungen. |
Im Maximum ein AHV-Lohn von CHF 148 200, wobei Kinder- und Familienzulagen beitragsfrei, jedoch leistungsrelevant mitversichert sind. |
MV | Alle Personen, welche für den Bund persönliche Leistungen im Bereich der Sicherheits- oder Friedensdienste erbringen, z.B.: Militär- und Zivilschutzdienst, Einsätze des Schweiz. Korps für humanitäre Hilfe und friedenserhaltende Aktionen, Gute Dienste des Bundes und Zivildienst. | Maximum CHF 159 502 |
KV Obligatorium | Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz; ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten und länger, oder wenn sie weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten und über keinen gleichwertigen ausländischen Versicherungsschutz verfügen. | |
Krankentaggeld | Kein Obligatorium. Viele Gesamtarbeitsverträge beinhalten jedoch Leistungen gemäss Dienstjahren. | Grundsätzlich AHV-Lohn: Kinderzulagen müssen in der Regel speziell eingeschlossen werden. Link zum BAG |