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Erhöhter Selbstbehalt bei Originalmedikamenten

Der Selbstbehalt, den eine versicherte Person beim Bezug eines Arzneimittels bezahlen muss, beträgt grundsätzlich 10 Prozent.

Mit der am 22. September 2023 beschlossenen Anpassung wird die Kostenbeteiligung per 1. Januar 2024 auf 40 Prozent dann erhöht, wenn ein Arzneimittel auf Basis Fabrikabgabepreis den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL um mindestens 10 Prozent übersteigt (Art. 38a Abs. 1 KLV). Die Medikamente sind in der Spezialitätenliste (SL) speziell markiert.

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