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Abstimmung vom 5.6.2016: Fortpflanzungsmedizingesetz

Begriffe und Daten / Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) / Art. 119, Abs. 2 lit. c BV / In-vitro-Fertilisation (IVF) / Präimplantationsdiagnostik / Anzahl IVF in CH 2014 / Kosten für IVF im Vergleich /

Art. 119, Abs. 2 lit. c BV

Die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung dürfen nur angewendet werden, wenn die Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders behoben werden kann, nicht aber um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben; die Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau ist nur unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen erlaubt; es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.

Begriffe und Daten

In-vitro-Fertilisation (IVF)

IVF bezeichnet die „künstliche Befruchtung“, bei der Eizelle und Samenzelle „im Glas“ (in vitro) ausserhalb des Körpers der Frau vereinigt und später in die Gebärmutter eingesetzt werden. Eine IVF steht Paaren offen, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind oder die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können.
Künstliche Insemination wird aktuell von der Krankenversicherung bezahlt, IVF noch nicht.

Präimplantationsdiagnostik

Die PID ist ein medizinisches Verfahren, mit dem Embryonen bei einer künstlichen Befruchtung (Invitro-Fertilisation) genetisch untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Die PID wird seit 20 Jahren ausserhalb der Schweiz angewendet. Dabei wird einem frühen Embryo eine oder mehrere Zellen abgespalten und nach einem bestimmten Merkmal untersucht: Bei Paaren, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind, können mit Hilfe dieses Verfahrens Embryonen, die keine entsprechenden Gendefekte aufweisen, aus-gewählt werden. Damit wird verhindert, dass die Kinder von der Erbkrankheit ihrer Eltern betroffen sind. Untersucht wird dabei nur das bekannte Risiko der Eltern.

Bei Paaren, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, werden auf diese Weise Embryonen ausgewählt, die eine gute Entwicklungsfähigkeit erwarten lassen. Damit soll erreicht werden, dass die Schwangerschaft möglichst ohne Komplikationen verläuft und die Frau das Ungeborene nicht verliert.


Anzahl IVF in CH 2014

Im Jahr 2014 sind gemäss Zahlen des Bundes in der Schweiz exakt 85‘287 Babys geboren worden. Im selben Zeitraum haben sich 6‘269 Paare mit Kinderwunsch einer In-vitro-Fertilisation unterzogen, was zu 1‘955 Lebendgeburten führte. Ca. 100 Fälle betrafen Paare mit Erbkrankheiten.
2.3 % der Geburten waren also 2014 IVF-bedingt.

Kosten für IVF im Vergleich

In Tschechien 2‘000 € pro IVF-Zyklus
In USA 4‘000 €
In GB bis 12.530 €

Inselspital Bern

Je nach Art der Eizellentnahme und der Anzahl gewonnener Eizellen ab 01.01.2016: 5'000.- bis 7'600.- pro Behandlungszyklus.
Einfrieren von Embryonen ist inbegriffen, für den Auftauzyklus werden 1'900.- verrechnet.

Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)

PID ist aktuell verboten, soll für Eltern als Träger von schweren Erbkrankheiten (Definition fehlt dazu) und für unfruchtbare Paare (= solche, welche auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können) erlaubt werden.

Wichtig: PID ist freiwillig, d.h. man kann die Eltern nicht zur Untersuchung zwingen.  

Aktuell dürfen pro IVF max. 3 Embryonen erzeugt werden, welche sofort eingepflanzt werden müssen (deshalb Mehrlingsgeburten häufig).
Neu sollen pro IVF 12 Embryonen.

Aufbewahren (Einfrieren) ist aktuell nicht erlaubt, neu soll es möglich sein.
Neu dürfen Embryonen 5 Jahre (mit einmaliger Verlängerung um weitere 5 Jahre) aufbewahrt werden, d.h. maximal 10 Jahre Aufbewahrungszeit.

Verboten ist und bleibt das Aussortieren von Embryonen aufgrund des Geschlechts oder anderer Körpermerkmale.

13. April 2016, Daniel Wyler