,

Franchise/Krankenversicherung

Die Franchise ist der frei wählbarer Anteil an den Behandlungskosten in einem Kalenderjahr, den der Versicherte selbst zu tragen wünscht (frei wählbare Kostenbeteiligung).

Die Franchise ist der frei wählbarer Anteil an den Behandlungskosten in einem Kalenderjahr, den der Versicherte selbst zu tragen wünscht (frei wählbare Kostenbeteiligung).
 
Der Betrag dieser frei wählbaren Kostenbeteiligung kann sich zwischen Fr. 300.- (minimal) und Fr. 2'500.- (maximal) bewegen. Je höher die selbst gewählte Kostenbeteiligung liegt, umso tiefer ist die Prämie.
 
Will ein Versicherter die Höhe der Franchise ändern, so kann er dies jeweils auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres hin veranlassen: eine tiefere Franchise muss er dem Versicherer bis zum 30.11., eine höhere bis zum 31.12. mitteilen.
 
Auf den Behandlungskosten einer komplikationslos verlaufenden Schwangerschaft (Mutterschaft), wird keine Franchise und kein Selbstbehalt erhoben.