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Generikum/Krankenversicherung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) umschreibt als Generikum ein Präparat, das sich bezüglich Wirkstoff, Darreichungsform und Dosierung an ein registriertes Originalpräparat anlehnt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) umschreibt als Generikum ein Präparat, das sich bezüglich Wirkstoff, Darreichungsform und Dosierung an ein registriertes Originalpräparat anlehnt. 
 
Originalpräparat und Generikum sollten, innerhalb gewisser Grenzen, ein identisches Wirksamkeits- und Nebenwirkungsprofil aufweisen. In der Praxis kann ein Generikum einen bis zu 20% niedrigeren bzw. 25% höheren Plasmakonzentrationsspiegel aufweisen als das Originalpräparat, um noch als Generikum zugelassen zu werden.
 
Zudem müssen die im Präparat enthaltenen Hilfsstoffe nicht identisch sein. Absolut identisch sind gewisse Generika dann, wenn sie von mehreren Firmen gemeinsam (Co-Marketing) in der Schweiz verkauft werden.
 
Bei der Umstellung von einem Originalpräparat zu einem Generikum sollte immer der Therapieerfolg und auch allfällig neu auftretende Nebenwirkungen beobachtet werden.