,

Krankenversicherung

Am 1. Januar 1996 ist das Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Seither gehört die Krankenversicherung zu den obligatorischen Sozialversicherungen.

Am 1. Januar 1996 ist das Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Seither gehört die Krankenversicherung zu den obligatorischen Sozialversicherungen.
 
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) regelt den Umfang der obligatorischen Grundversicherung für Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Das Versicherungsobligatorium gilt für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
 
Für die Grundversicherung kann der Versicherungspflichtige die Krankenkasse frei wählen, diese hat eine Aufnahmepflicht. Das heisst, dass eine Krankenkasse ein Aufnahmegesuch z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht ablehnen kann.