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Geburtshaus

Per 1. Januar 2009 ist neu unter dem Namen "Geburtshaus" eine stationäre Einrichtung als Leistungserbringerin in der obligatorischen Krankenversicherung zugelassen.

Per 1. Januar 2009 ist neu unter dem Namen "Geburtshaus" eine stationäre Einrichtung als Leistungserbringerin in der obligatorischen Krankenversicherung zugelassen.
 
Die Einrichtung dient der Entbindung unter der fachkundigen Betreuung einer Hebamme. Bei der Entscheidung ein Kind in einem Geburtshaus zu entbinden, ist es ratsam, sich vorher zu erkundigen, ob die betreffende Institution zugelassen ist und die Kosten von der Krankenasse übernommen werden.