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Die Weiterversicherung in der PK nach Kündigung

Der Pensionskassenverband geht in seiner Fachmitteilung Nr. 121 “Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG-Reform): Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge – Neuer Art. 47a BVG (Weiterversicherung” detailliert auf die damit verbundenen Konsequenzen für die Vorsorgeeinrichtungen ein und bringt Vorschläge für die Formulierung von entsprechenden Reglementsbestimmungen. Art. 47a tritt am 1.1.2021 in Kraft.