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Der Bundesrat beschliesst eine Anhebung des Mindestzinssatz per 01.01.2024 auf 1.25%

Bern, 01.11.2023 - Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% an. Dies hat er an seiner Sitzung vom 1. November 2023 beschlossen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. 

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