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Das Altersguthaben
Das Altersguthaben wird mit jährlichen Altersgutschriften geäufnet. Diese betragen in % des versicherten Lohnes für die Altersgruppen:
Der Mindestsatz, mit dem das Altersguthaben verzinst wird, ist von der Einführung des BVG (1985) an bis 2002 bei 4% unverändert geblieben. Im Jahre 2003 hat der dafür zuständige Bundesrat den Satz aufgrund ungenügender Vermögenserträge der Pensionskassen auf 3,25% gesenkt. Die Sätze für die folgenden Jahre betrugen: 2004 2,25%, 2005 bis 2007 2,50%, 2008 2,75%, 2009 bis 2011 2,00%, 2012 bis 2013 1,50%, 2014 bis 2015 1,75%, 2016 1,25%, 2017-2023 1,00%, 2024 1.25%.