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Begriff Leistungsprimat

 
Beim Leistungsprimat handelt es sich um ein im System der öffentlichen oder privaten Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge angewandtes Prinzip: Die Leistungen entsprechen grundsätzlich einem durch das Gesetz oder das Reglement der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung bestimmten Prozentsatz des versicherten Lohnes. Maßgeblich ist dabei entweder der zuletzt erhaltene Lohn oder der Durchschnittslohn der letzten 5 bis 10 Jahre oder manchmal auch der Durchschnittslohn während der gesamten Beitragsdauer. Der Prozentsatz des versicherten Lohnes ist meistens abhängig vom Alter der Versicherten bei ihrem Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung, oft auch vom Alter bei Lohnerhöhungen und beruflichen Neuausrichtungen.
 
Damit der Leistungssatz bei Lohnverände-rungen beibehalten werden kann, müssen die resultierenden Mehrkosten durch Nachzahlungen finanziert werden. Wenn die Versicherten bei ihrem Eintritt jenes Alter bereits überschritten haben, welches Anspruch auf die reglementarisch vorgesehenen ordentlichen Leistungen vermittelt, wird von ihnen eine den fehlenden Beitragsjahren entsprechende Einkaufssumme verlangt. Ansonsten muss der Leistungssatz reduziert werden.
 
Wichtigster Vorteil des Leistungsprimats: Es erlaubt die Beibehaltung des relativen Leistungsniveaus bei Veränderungen des versicherten Lohnes.
Bedeutender Nachteil des Leistungsprimats: Es verursacht bei jeder Anpassung der Höhe der Leistungen an die Lohnentwicklung steigende Kosten, insbesondere in Zeiten starker Inflation