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Krankenversicherung - Ambulant vor stationär ab 1. Jan. 2019

In der Schweiz werden mehr Eingriffe stationär durchgeführt als im Ausland, obwohl ein ambulanter Eingriff aus medizinischer Sicht angezeigt und patientengerecht wäre und weniger Ressourcen beanspruchen würde.

In der Schweiz werden mehr Eingriffe stationär durchgeführt als im Ausland, obwohl ein ambulanter Eingriff aus medizinischer Sicht angezeigt und patientengerecht wäre und weniger Ressourcen beanspruchen würde.
Deshalb werden ab dem 1. Januar 2019 folgende Eingriffe nur noch dann von der Grundversicherung vergütet, wenn sie ambulant vorgenommen werden:
  • Einseitige Krampfaderoperationen der Beine
  • Eingriffe an Hämorrhoiden
  • Einseitige Leistenhernienoperationen
  • Untersuchungen/Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter
  • Kniearthroskopien inkl. Arthroskopische Eingriffe am Meniskus
  • Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden