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Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende

Auf einen Blick:

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA). Von diesem Verfahren können Arbeitgebende freiwillig Gebrauch machen. Es erleichtert ihnen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV/ Familienzulagen) und gleichzeitig der Quellensteuer. In erster Linie ist es gedacht für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse, wie sie zum Beispiel in Privathaushalten regelmässig vorkommen. Dieses Merkblatt informiert Arbeitgebende, die von diesem Verfahren Gebrauch machen möchten.
 
Weitere Infos unter: https://www.ahv-iv.ch/p/2.07.d